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Mietkonditionen |
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| Digi Beta DVW 707 P ink.Optik |
430 Euro |
| Digi Beta DVW 707 P Body |
350 Euro |
Der angegebene
Mietpreis entspricht dem Tagespreis und ist gleichzeitig der
Mindest-Rechnungsbetrag. Alle vorgenannten Preisangaben verstehen
sich zuzüglich der zur Zeit gesetzlichen Mehrwertsteuer, Versand und
Versicherungsgebühr zzgl. € 300,00 Selbstbeteiligung je Schadensfall
(deutschlandweit 5,0%, europa- sowie weltweit 8,0%). Detailierte
Versicherungsbedingungen können auf Wunsch zugesandt werden und sind
bei uns vor Ort einsehbar.
Berechnung der Mietdauer:
1-5 Miettage = 1-5 Berechnungstage
7 Miettage = 5 Berechnungstage
14 Miettage = 10 Berechnungstage
21 Miettage = 15 Berechnungstage
28 Miettage = 20 Berechnungstage
35 Miettage = 25 Berechnungstage
42 Miettage = 30 Berechnungstage
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I.
Diese Mietbedingungen sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages,
soweit dieser nichts Abweichendes enthält. Abweichende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform. |
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II.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über den beabsichtigten
Verwendungszweck genauestens zu informieren. Der Mieter ist verpflichtet,
sich bei der Übernahme bzw. vor Versand oder vor Inbetriebnahme der
Geräte und des Zubehörs von deren einwandfreiem Zustand, richtigen
Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Der Mieter ist in jedem Fall
verpflichtet, vor der beabsichtigten Inbetriebnahme die Geräte
vollständig zu erproben. Die Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung
der einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustands.
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III.
Die Mietzeit wird berechnet von dem Zeitpunkt an der Anlieferung per
Paketdienst oder Selbstabholung. Die Transportzeit durch den Paketdienst
wird nicht berechnet. Für Verzögerungen von Auslieferungsterminen, die
außerhalb unseres Einflußbereiches liegen, kann keine Haftung übernommen
werden. Die Mietgebühren werden ausschließlich nach vollen Tagessätzen
berechnet. Samstage, Sonntage, Feiertage und abgebrochene Tage werden
voll berechnet. Für den Mietpreis gilt die jeweils bei Vertragsabschluss
gültige Preisliste. Die hier enthaltenen Preise sind Nettopreise
zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. |
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IV.
Wird ein Auftrag innerhalb von 72 Stunden vor Beginn der vereinbarten
Mietzeit storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50% der gesamten
Mietgebühren zu zahlen. Wir sind grundsätzlich berechtigt, vor Übergabe
der Geräte eine Sicherheitsleistung in Höhe des Gerätewertes oder
Vorkasse in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen.
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V.
Alle Transport- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Mieters. Die
Rücksendung hat frei Haus an die Adresse des Vermieters zu erfolgen. Der
Mieter trägt die Transportkosten. Dies gilt auch für den Fall, daß der
Vermieter für Ihn den Transport übernimmt. |
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VI.
Der Mieter übernimmt während der Mietzeit für die gemieteten Geräte samt
Zubehör die uneingeschränkte Haftung, und zwar auch für Zufall-Schäden.
Der Mieter hat die Geräte bei Empfang fachmännisch zu untersuchen. Die
Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit eventuelle
Mängel nicht bei Empfangsübernahme ausdrücklich gerügt werden. Alle
während der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu
Lasten des Mieters, es sein denn, es handelt sich um die Beseitigung bei
der Übernahme ausdrücklich gerügter Mängel.
Eine Haftung unsererseits für direkte oder indirekte Schäden, die
in Folge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Geräte samt Zubehör
entstehen, ist ausgeschlossen. Soweit es sich nicht um bei Empfangnahme
ausdrücklich gerügte Mängel handelt, ist der Mieter bei Störungen oder
Ausfällen auch weder von der Zahlung des Mietzins befreit, noch zu dessen
Minderung berechtigt. |
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VII.
Wir haben das Recht, für verspätet zurückgesandte Mietware eine Miete in
Höhe von 15% des Warenwertes für die erste angefangene überzogene Woche
und 5% für jede weitere Woche zu berechnen.
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VIII.
Die Geräte sind nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
Versicherung von Filmgeräten und einer Selbstbeteiligung von EUR 300.-
je Schadensereignis versichert. Der Geltungsbereich der Versicherung ist
ganz Europa. Dabei ist der Mieter nur von ersatzpflichtigen Schäden im
Sinne des Versicherungsvertrages freigestellt. Die
Versicherungsbedingungen sind in unserem Büro einzusehen. Die Kosten für
die Versicherung werden mit 7,0% auf den jeweiligen Tagesmietzins
weiterberechnet (deutschlandweite Elektronikversicherung). Werden die
Apparaturen außerhalb des vorstehend genannten Geltungsbereiches
gebracht, oder Gefahrenerhöhungen (Expeditionen, Einbau in Lernwagen,
Hubschraubern, Hochgebirgstouren u.s.w.) oder unversicherten Gefahren (Beschlagnahmung
von hoher Hand, Kriegsrisiko u.s.w.) ausgesetzt, so ist eine
schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Die Kosten der
Zusatzversicherung für derartige Ausdehnung gehen zu Lasten des Mieters.
Diebstahlversicherung siehe Versicherungsbedingungen.
Im Falle der gewerblichen Weitervermietung unserer Geräte durch den
Mieter ist dieser verpflichtet, die Geräte seinem eigenen
Versicherungsschutz zu unterstellen und auftretende Schadensfälle über
seine eigene Versicherung abzuwickeln. Bei Verstößen gegen die
Obliegenheiten gemäß allgemeiner Versicherungsbedingungen müssen wir den
Mieter jedoch haftbar machen. |
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IIX.
Der Mieter verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zu tragenden
Reparaturen oder der Wiederbeschaffung bei Totalschaden oder Verlust,
Ersatz in Höhe der Mietgebühr zu bezahlen. |
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X.
Die Rechnungstellung erfolgt nach den jeweiligen bei Vertragsabschluss
gültigen Preislisten aufgrund der Arbeitszettel bzw. Lieferscheine. Die
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig - außer
es liegt dem Mieter eine andere schriftliche Mitteilung vor, so hat er
sich nach dieser zu richten. Ohne weitere Mahnung tritt Verzug 30 Tage
nach Rechnungsdatum ein. Der Vermieter kann Zwischenabrechnungen
vornehmen und entsprechend angemessene Abschlagszahlungen verlangen.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vermieter darüber hinaus
berechtigt, die weitere Benutzung der Geräte mit sofortiger Wirkung zu
untersagen und die Zurückgabe zu verlangen. Dies gilt auch, wenn
Zahlungen aus einem anderen Mietverhältnis offen sind.
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XI.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf. |
public vision OHG TV & Video Stromstraße 41 D-40221 Düsseldorf
Fon:+49(0)211 - 90234 67 Fax:+49(0)211 - 398 26 26 e-mail:
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