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Mietkonditionen


 

Digi Beta DVW 707 P ink.Optik  430 Euro
Digi Beta DVW 707 P Body  350 Euro
Der angegebene Mietpreis entspricht dem Tagespreis und ist gleichzeitig der Mindest-Rechnungsbetrag. Alle vorgenannten Preisangaben verstehen sich zuzüglich der zur Zeit gesetzlichen Mehrwertsteuer, Versand und Versicherungsgebühr zzgl. € 300,00 Selbstbeteiligung je Schadensfall (deutschlandweit 5,0%, europa- sowie weltweit 8,0%). Detailierte Versicherungsbedingungen können auf Wunsch zugesandt werden und sind bei uns vor Ort einsehbar.

Berechnung der Mietdauer:

1-5 Miettage = 1-5 Berechnungstage
   7 Miettage = 5 Berechnungstage
 14 Miettage = 10 Berechnungstage
 21 Miettage = 15 Berechnungstage
 28 Miettage = 20 Berechnungstage
 35 Miettage = 25 Berechnungstage
 42 Miettage = 30 Berechnungstage
 
I.
Diese Mietbedingungen sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit dieser nichts Abweichendes enthält. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
II.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestens zu informieren. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Übernahme bzw. vor Versand oder vor Inbetriebnahme der Geräte und des Zubehörs von deren einwandfreiem Zustand, richtigen Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Der Mieter ist in jedem Fall verpflichtet, vor der beabsichtigten Inbetriebnahme die Geräte vollständig zu erproben. Die Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung der einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustands.
III.
Die Mietzeit wird berechnet von dem Zeitpunkt an der Anlieferung per Paketdienst oder Selbstabholung. Die Transportzeit durch den Paketdienst wird nicht berechnet. Für Verzögerungen von Auslieferungsterminen, die außerhalb unseres Einflußbereiches liegen, kann keine Haftung übernommen werden. Die Mietgebühren werden ausschließlich nach vollen Tagessätzen berechnet. Samstage, Sonntage, Feiertage und abgebrochene Tage werden voll berechnet. Für den Mietpreis gilt die jeweils bei Vertragsabschluss gültige Preisliste. Die hier enthaltenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
IV.
Wird ein Auftrag innerhalb von 72 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50% der gesamten Mietgebühren zu zahlen. Wir sind grundsätzlich berechtigt, vor Übergabe der Geräte eine Sicherheitsleistung in Höhe des Gerätewertes oder Vorkasse in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen.
V.
Alle Transport- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Mieters. Die Rücksendung hat frei Haus an die Adresse des Vermieters zu erfolgen. Der Mieter trägt die Transportkosten. Dies gilt auch für den Fall, daß der Vermieter für Ihn den Transport übernimmt.
VI.
Der Mieter übernimmt während der Mietzeit für die gemieteten Geräte samt Zubehör die uneingeschränkte Haftung, und zwar auch für Zufall-Schäden. Der Mieter hat die Geräte bei Empfang fachmännisch zu untersuchen. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit eventuelle Mängel nicht bei Empfangsübernahme ausdrücklich gerügt werden. Alle während der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, es sein denn, es handelt sich um die Beseitigung bei der Übernahme ausdrücklich gerügter Mängel.
Eine Haftung unsererseits für direkte oder indirekte Schäden, die in Folge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Geräte samt Zubehör entstehen, ist ausgeschlossen. Soweit es sich nicht um bei Empfangnahme ausdrücklich gerügte Mängel handelt, ist der Mieter bei Störungen oder Ausfällen auch weder von der Zahlung des Mietzins befreit, noch zu dessen Minderung berechtigt.
VII.
Wir haben das Recht, für verspätet zurückgesandte Mietware eine Miete in Höhe von 15% des Warenwertes für die erste angefangene überzogene Woche und 5% für jede weitere Woche zu berechnen.
 
VIII.
Die Geräte sind nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Versicherung von Filmgeräten und einer Selbstbeteiligung von EUR 300.- je Schadensereignis versichert. Der Geltungsbereich der Versicherung ist ganz Europa. Dabei ist der Mieter nur von ersatzpflichtigen Schäden im Sinne des Versicherungsvertrages freigestellt. Die Versicherungsbedingungen sind in unserem Büro einzusehen. Die Kosten für die Versicherung werden mit 7,0% auf den jeweiligen Tagesmietzins weiterberechnet (deutschlandweite Elektronikversicherung). Werden die Apparaturen außerhalb des vorstehend genannten Geltungsbereiches gebracht, oder Gefahrenerhöhungen (Expeditionen, Einbau in Lernwagen, Hubschraubern, Hochgebirgstouren u.s.w.) oder unversicherten Gefahren (Beschlagnahmung von hoher Hand, Kriegsrisiko u.s.w.) ausgesetzt, so ist eine schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Die Kosten der Zusatzversicherung für derartige Ausdehnung gehen zu Lasten des Mieters. Diebstahlversicherung siehe Versicherungsbedingungen.
Im Falle der gewerblichen Weitervermietung unserer Geräte durch den Mieter ist dieser verpflichtet, die Geräte seinem eigenen Versicherungsschutz zu unterstellen und auftretende Schadensfälle über seine eigene Versicherung abzuwickeln. Bei Verstößen gegen die Obliegenheiten gemäß allgemeiner Versicherungsbedingungen müssen wir den Mieter jedoch haftbar machen.
IIX.
Der Mieter verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zu tragenden Reparaturen oder der Wiederbeschaffung bei Totalschaden oder Verlust, Ersatz in Höhe der Mietgebühr zu bezahlen.
X.
Die Rechnungstellung erfolgt nach den jeweiligen bei Vertragsabschluss gültigen Preislisten aufgrund der Arbeitszettel bzw. Lieferscheine. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig - außer es liegt dem Mieter eine andere schriftliche Mitteilung vor, so hat er sich nach dieser zu richten. Ohne weitere Mahnung tritt Verzug 30 Tage nach Rechnungsdatum ein. Der Vermieter kann Zwischenabrechnungen vornehmen und entsprechend angemessene Abschlagszahlungen verlangen.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vermieter darüber hinaus berechtigt, die weitere Benutzung der Geräte mit sofortiger Wirkung zu untersagen und die Zurückgabe zu verlangen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen aus einem anderen Mietverhältnis offen sind.
XI.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.


 



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